Die CSU tritt einen Stein los und die mediale Welle türmt sich auf. Bereits 2011 hat Seehofer auf seiner Aschemittwochsrede angekündigt „Die Zuwanderung in die Sozialsysteme“ bis zur „lezten Patrone“ verteidigen zu wollen. Jetzt ist der Chefpopulist der s.g. „christlichen“ „sozialen“ Union wieder ein gefragter Mann. Die Bulgaren kommen, und die Rumänen. Es klingt wie der Einfall der Hunnen. Das große Bangen um unsere Sozialsysteme hat begonnen – können sie der Belastung durch die „Flut“ von „Armutsmigrant*innen“ Stand halten?
Passend zum Kommunalwahlkampf in Bayern spielt Seehofer den Rechtsaußenparteien in die Hände – propagieren diese doch schon lange und zum Glück weitestgehend ungehört, die gleichen Themen um Stimmen für sich zu gewinnen. Denen hilft es, wenn das Thema in der Mainstreampresse breiten Raum bekommt.
Der Bezug von Hartz IV Leistungen und Kindergeld soll das Füllhorn sein dass die einwandernden Menschen über sich auszuschütten gedenken. Das die Realität eine andere ist, interessiert die Populitiker indes nicht. (Populitiker = Mischwesen aus Populist und Politiker, der immer dann in Erscheinung tritt, wenn er von Problemen die er nicht lösen möchte ablenken kann) Beim Bezug von Hartz IV Leistungen liegt der Anteil von Bulgaren und Rumänen unter denen vergleichbarer Ausländergruppen. Beim Bezug von Kindergeld liegt die Quote sogar unter dem bundesdeutschen Durchschnitt (Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article123536569/Ich-bin-Rumaene-und-dieses-Gerede-leid.html).
Mit einem allerdings hat er dann doch Recht: Die Sozialsysteme sind belastet. Wodurch möchte er aber dann lieber doch nicht wissen (siehe oben – Populitiker).
Die Belastung der Sozialsysteme und deren Abwirtschaftung hat seit vielen Jahren System, soll der schlanke Staat doch privaten Investoren ermöglichen vernünftige (also eigentlich unvernünftige) Gewinne zu machen -und so sehen die echten Belastungen der Sozialsysteme dann in Wirklichkeit aus:
– Dumpinglöhne (Die Zulassung von Dumpinglöhnen führt dazu, dass Unternehmen durch die indirekte Bezuschussung ihrer Lohnkosten duch die s.g. Aufstockungsleistungen im Hatz IV Bereich Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit machen)
– Leiharbeit (Die Ausdehnungen der Leiharbeit führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen zwichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schalten. Sie erhalten vom Entleiher mehr Geld als sie dem Leiharbeitnehmer zahlen. Die Differenz verwenden Sie zum Betrieb und für Ihre Gewinne – aus den Betriebskosten entstehen natürlich keine Abgaben für die Sozialsysteme wie sie anfallen würden, wenn der Entleiher seinen Lohn direkt an den Leiharbeitnehmer in einem anständigen Arbeitsverhältnis zahlen würde)
– befristete Beschäftigung (Perspektivlosigkeit, keine vernünftige Lebensplanung, wenig Entwicklungsmöglichkeit in den Firmen wegen kurzer Bindung, schlechtere Einkommensentwicklung zeichnen befristete Beschäftigungsverhälnisse aus – ergo weniger Beiträge in die Sozialversicherungssysteme)
– geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (auch wenn sich hier eine grundsätzliche Pflichtversicherun zur Rente seit 2013 durch Gesetzesänderung ergeben hat, gibt es noch viele Ausnahmen, Befreiungsmöglichkeiten und Besitzstände der Versicherungsfreiheit für Beschäftigungsverhältnisse die bereits vor dem 01.01.2013 bestanden -insgesamt weniger Beiträge in die Sozialsysteme als bei regulären Teilzeitbeschäftigungen)
– sinkende Tarifbindung (durch Leiharbeit und befristete Beschäftigung sinkt die gewerkschaftliche Organisationsbereitschaft der Arbeitnehmer und damit die Durchsetzungsfähigkeit für Tarifverträge – Folge sind geringere Einkommen und damit geringere Beiträge in die Sozialsysteme)
– Bemessungsgrundlagen (Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ist maßgeblich für die Beiträge in die Sozialsysteme. Würden Einkommen aus Kapitalerträgen und Mieteinnahmen berücksichtigt, wären mehr Beiträge in die Sozialsysteme fällig).
– Bemessungsgrenzen (Erhöhung der Bemessungsgrenzen bei gleichzeitiger Decklung der Leistungen durch s.g. Höchstrenten, führte zu mehr Beiträgen – starke Schultern sollten mehr tragen).
– Einseitige Belastung der Arbeitnehmer (Reduzierung des Steuerzuschusses bei gleichzeitiger einseitiger Erhöhung des Beitrages in der Krankenversicherung – Arbeitnehmerbeitrag ist höher als Arbeitgeberbeitrag – sowie Zusatzbeiträge nur für Arbeitnehmer, generieren geringere Beiträge als wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich belastet würden.)
– Erhöhung des Renteneintrittalters (Die Erhöhung der Altersgrenze für den Rentenbezug bei gleichzeitiger Absenkung des Rentenniveaus führt ingesamt zu geringeren Renten, zu höherer Altersarmut und mehr Aufstockung – ergo zur Belastung der Sozialversicherungssysteme)
– private Sozialversicherung (entzieht den solidarischen Systemen vor allem die Beiträge der Besserverdienenden sowie die Gewinne der Versicherungsunternehmen)
Fazit: Es gibt eine Belastung der Sozialsysteme, diese ist aber nicht Folge von Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa sondern von bewussten initeressengelenkten Entscheidungen der herrschenden politischen Klasse der letzten Jahre. Es gibt also keinen Grund zur Angst vor Bulgaren und Rumänen wohl aber vor den Populitikern der CSU.
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